Eine unentgeltliche Tätigkeit meinerseits, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. Die Entwurfsvergütung meiner Arbeiten ist auch bei nicht Zustandekommen eines Vertragsabschlusses laut Angebot zu leisten.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf meine Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

Die Vergütung der einzelnen Positionen für PVKDESIGN sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten laut Angebot in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann ich Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

Die hier angebotene Vergütung für die einzelnen Positionen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nehme ich nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

Die mir überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Daten, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an PVKDESIGN, stellt er diese von der Haftung frei.

Ich bin als freiberuflicher Grafiker über die Künstlersozialkasse krankenversichert.

Urheberschutz und Nutzungsrechte

Der an PVKDESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von PVKDESIGN sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Ohne Zustimmung von PVKDESIGN dürfen dessen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.

Die Werke von PVKDESIGN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von PVKDESIGN.

Über den Umfang der Nutzung steht PVKDESIGN ein Auskunftsanspruch zu.